Leistungen
Ein Unfall ist schnell passiert. Meist stellt sich die Frage: "was tun"?
In den meisten Fällen, lohnt es sich, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen!
Im Auftrag von Privatpersonen, Versicherungsgesellschaften, Autohäusern und Rechtsanwälten erstellen wir:
Haftpflichtgutachten
Umfasst alle Schäden die Sie nicht selbst herbeigeführt, sondern durch ein Fremdverschulden entstanden sind und der Schädiger dafür haftbar gemacht werden kann. Dies umfasst Schäden, die zum Beispiel durch andere Verkehrsteilnehmer, Kinder, Tiere, herabfallende Dachziegeln bzw. Schneelasten oder anschleudernde Einkaufswagen herbeigeführt wurden. Als Unfallgeschädigter sind Sie grundsätzlich so zu stellen, wie wenn der Unfallschaden nicht eingetreten wäre. Deshalb ist der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet den Schaden, welchen das Unfallopfer erlitten hat, zu ersetzen. In einem Haftpflichtschadenfall haben Sie das uneingeschränkte Recht einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.
Kaskogutachten
Durch eine Kaskoversicherung verpflichtet sich der Versicherer dazu, Schäden unabhängig davon zu ersetzen, ob der Schaden durch einen anderen, zufällig oder selbstverschuldet verursacht wurde. Hierzu zählen alle Schäden, die z.B. durch Sie selbst, Wild, Einbruch, Diebstahl, Sturm, Überschwemmung oder Hagel entstanden sind. Einzelheiten sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen abgedruckt. In einem Kaskoschadenfall haben Sie als Versicherungsnehmer gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um vertragliche Ansprüche, welche mit den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall streng zu trennen sind. Bei Kaskoschäden sollte in jedem Fall vor Beauftragung eines Sachverständigen die Versicherung informiert werden, da in diesem Fall die Weisungsrechte des Versicherers zu beachten sind. Die Wahl des Sachverständigen ist hier eingeschränkt.
Kurzgutachten und Kostenvoranschläge
Für Schäden, welche unter der sogenannten Bagatellgrenze von 750.- EUR liegen, erstellen wir Kurzgutachten sowie Kostenvoranschläge. Auch hier sind wieder die Besonderheiten für Haftpflicht- und Kaskoschäden zu beachten. Die Honorare sind dem geringen Bewertungsaufwand angepasst und entsprechen in etwa den Kostenvoranschlägen der Werkstätten.
Kontakt:
Telefon: 0152 09895589
E-Mail: sv-buero@hagen-weiss.de
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