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Bei einem unverschuldet erlittenen Schaden trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 750.- kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Für alle anderen Gutachteraufträge, kommt der Auftraggeber für die entstanden Kosten auf.
Kontakt:
Telefon: 0152 09895589
E-Mail: sv-buero@hagen-weiss.de
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